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MP67 hat geschrieben: 28 Jan 2026, 17:58
Warum sollte das Quatsch sein, natürlich muss Lok das Gehalt dann voll zahlen,
wenn der Wechsel platzt.
Wenn der Wechsel platzt, natürlich. Ich bin davon ausgegangen, dass weiter über den Anteil des Gehalts, den wir übernehmen, verhandelt wird. Ich bin davon ausgegangen, dass der Wechsel stattfindet wird. Aber ja, du hast natürlich vollkommen recht. Dass es so gemeint ist, da bin ich in dem Moment nicht drauf gekommen.
Ich hätte schreiben sollen:
"Da steht noch irgendwas, dass Moskau das ganze Gehalt zahlen müsste, wenn man sich nicht auf 50/50 einigt."
Evil-Eike hat geschrieben: 28 Jan 2026, 18:01
Wenn der Wechsel platzt, natürlich. Ich bin davon ausgegangen, dass weiter über den Anteil des Gehalts, den wir übernehmen, verhandelt wird. Ich bin davon ausgegangen, dass der Wechsel stattfindet wird. Aber ja, du hast natürlich vollkommen recht. Dass es so gemeint ist, da bin ich in dem Moment nicht drauf gekommen.
Ich hätte schreiben sollen:
"Da steht noch irgendwas, dass Moskau das ganze Gehalt zahlen müsste, wenn man sich nicht auf 50/50 einigt."
Das soll wohl heißen... "bleibt zu hoffen, dass sich die Parteien einigen" wenn nicht platz der Wechsel
und sie müssen das volle Gehalt weiter zahlen.
Benny & Co. könnten den Eintracht Fans doch zumindest signalisieren, dass da Zugänge in Sicht sind und nicht immer nur Abgänge verkünden.
Das Warten nervt.
So, die Abgänge sind alle zu begrüßen, bei Conthe mit einem weinenden Auge.
Bei den Zugänge sehe ich bisher noch keinen Lichtblick.
Kessel, habe doch auch mal mit dem Fan Mitleid und haue jetzt was raus, ne tolle Überraschung wäre auch mal was.
Vielleicht war Kessel in seinen Planungen auch auf das eingesparte Restgehalt von Szabo angewiesen. Nun gibts den Domino-Effekt und morgen wird Mampassi offiziell vorgestellt
Bei Mijatovic dauert es wohl echt so lang, da insgesamt drei Parteien involviert sind und die Arbeitserlaubnis für Deutschland vorliegen muss. Wäre Serbien schon in der EU, gäbe es dieses Problem nicht.
Evil-Eike hat geschrieben: 28 Jan 2026, 18:19
Vielleicht war Kessel in seinen Planungen auch auf das eingesparte Restgehalt von Szabo angewiesen. Nun gibts den Domino-Effekt und morgen wird Mampassi offiziell vorgestellt
Bei Mijatovic dauert es wohl echt so lang, da insgesamt drei Parteien involviert sind und die Arbeitserlaubnis für Deutschland vorliegen muss. Wäre Serbien schon in der EU, gäbe es dieses Problem nicht.
Gilt wohl nur für Liga 3 und darunter.
Voraussetzungen (Stand 2026)
Mindestalter: Der Spieler muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Mindestgehalt: Für ein Sportler-Visum ist im Jahr 2026 ein Bruttojahresgehalt von mindestens 50.700 Euro erforderlich.
Sportliche Qualifikation: Ein sportlicher Spitzenverband (z. B. der DFB) muss die sportliche Qualifikation bestätigen.
Zustimmungsfreiheit: Erfüllt der Spieler diese Kriterien, ist in der Regel keine separate Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
MP67 hat geschrieben: 28 Jan 2026, 18:35
Gilt wohl nur für Liga 3 und darunter.
Voraussetzungen (Stand 2026)
Mindestalter: Der Spieler muss mindestens 16 Jahre alt sein.
Mindestgehalt: Für ein Sportler-Visum ist im Jahr 2026 ein Bruttojahresgehalt von mindestens 50.700 Euro erforderlich.
Sportliche Qualifikation: Ein sportlicher Spitzenverband (z. B. der DFB) muss die sportliche Qualifikation bestätigen.
Zustimmungsfreiheit: Erfüllt der Spieler diese Kriterien, ist in der Regel keine separate Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Gemini sagt mir:
Dürfen Nicht-EU-Ausländer in der 2. deutschen Bundesliga ohne Arbeitserlaubnis spielen?
Nein, Nicht-EU-Ausländer dürfen in der 2. Bundesliga nicht ohne Arbeitserlaubnis (bzw. einen entsprechenden Aufenthaltstitel) spielen.
Da es sich bei der Tätigkeit als Fußballprofi in der 2. Bundesliga rechtlich um eine Erwerbstätigkeit handelt, unterliegt sie den allgemeinen deutschen Einwanderungs- und Beschäftigungsregeln. Allerdings gibt es für Profisportler spezifische Erleichterungen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen.
Hier sind die wichtigsten Details zur Regelung:
1. Rechtliche Grundlage
Profifußballer aus Nicht-EU-Staaten (Drittstaaten) benötigen einen Aufenthaltstitel, der ihnen die Ausübung einer Erwerbstätigkeit explizit gestattet.
Beschäftigungsverordnung (§ 22 BeschV): Für Berufssportler ist die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung ihres Berufs ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit möglich, sofern sie bestimmte Kriterien erfüllen (z. B. Mindestalter 16 Jahre und ein vertraglich vereinbartes Mindestgehalt).
Sportliche Qualifikation: Für die 2. Bundesliga gilt – anders als für untere Ligen – der Einsatz in dieser Spielklasse bereits als Nachweis der sportlichen Qualifikation.
2. Voraussetzungen für die Spielberechtigung
Bevor ein Spieler für ein offizielles Spiel auflaufen darf, benötigt er zwei Dinge:
Die Aufenthaltserlaubnis: Erteilt durch die Ausländerbehörde, inklusive der Erlaubnis, als Profifußballer zu arbeiten.
Die Spielerlaubnis (Lizenz): Erteilt durch die DFL (Deutsche Fußball Liga). Die DFL stellt diese Lizenz erst aus, wenn der Verein nachweist, dass der Spieler einen gültigen Aufenthaltstitel besitzt, der die Beschäftigung abdeckt.
3. Besonderheiten der 2. Bundesliga
Früher gab es striktere Kontingente für Nicht-EU-Ausländer. Heute gelten folgende Rahmenbedingungen:
Keine zahlenmäßige Begrenzung: Es gibt keine Obergrenze für die Anzahl an Nicht-EU-Ausländern, die ein Club unter Vertrag nehmen oder gleichzeitig einsetzen darf.
Local-Player-Regelung: Unabhängig von der Staatsangehörigkeit der anderen Spieler muss jeder Club der 2. Bundesliga mindestens zwölf deutsche Lizenzspieler unter Vertrag haben. Zudem müssen mindestens acht „lokal ausgebildete“ Spieler im Kader stehen.
Zusammenfassung:
Ein Verein kann zwar einen Spieler aus einem Nicht-EU-Land unter Vertrag nehmen, doch dieser darf erst dann in einem Pflichtspiel der 2. Bundesliga eingesetzt werden, wenn sein Visum bzw. seine Aufenthaltserlaubnis offiziell die Erwerbstätigkeit als Sportler erlaubt.