Also bei einem Geschäftsführer gibt es niemand anderen als den Aufsichtsrat der ihm einen Vertrag geben kann. Dort wird sehr wahrscheinlich der AR-Vorsitzende unterschreiben müssen, vermutlich wird die Auswahl der Person aber im kompletten AR entschieden. Also bei Vertrag mit Vollmann oder Kessel geht es wie eben beschrieben.
Bei einem vorhandenen Geschäftsführer wird ein Trainer nach den Vorstellungen des Geschäftsführers ausgewählt und vermutlich dem AR vorgestellt. Warum sollte ein AR den vom GF ausgewählten Trainer ablehnen? Dies passiert in den seltensten Fällen. Der GF ist für den operativen Erfolg der GmbH Co KGaa vollumfänglich verantwortlich. Also wann könnte der AR ablehnen. Z.B. wenn er die einzustellende Person nicht im Einklang mit den allgemeinen Satzungsregeln konform sieht. Er könnte auch ablehnen, wenn beispielsweise der Jahresetat der GmbH 15 Mio beträgt und der GF einen Trainer für 5 Mio einstellen will, hier könnte er aus finanztechnischen Gründen ablehnen. Er könnte eventuell auch ablehnen, wenn rechtliche Punkte im Trainervertrag das Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland verletzt würden.
Das heißt wählt der GF einen Trainer wird er als Vertragspartner unterschreiben und je nachdem wie es in der GmbH geregelt ist, kann ein Stellvertreter/zweiter GF oder Sportdirektor der GmbH oder ein AR-Mitglied im Vertrag unterschreiben. Die Unterschrift eines ARmitglieds ist dabei aber nur eine Formalität.
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Wie soll es weitergehen?
Re: Wie soll es weitergehen?
Ich hoffe die beiden nehmen zeitnah ihren Hut.
Im November wird eh Schluss sein.
Im November wird eh Schluss sein.
Re: Wie soll es weitergehen?
Was, im Detail, wirfst du den beiden vor?Mettzger hat geschrieben: 20 Mai 2026, 20:39 Ich hoffe die beiden nehmen zeitnah ihren Hut.
Im November wird eh Schluss sein.
Was hätte eine andere Besetzung anders, besser machen können/sollen?
Wer soll, aus deiner Sicht, die beiden ersetzen und warum denkst du, dass sie es besser/qualifizierter können?
Re: Wie soll es weitergehen?
Wer wählt oder benennt bzw. schlägt vor bzw. nominiert denn der Aufsichtsrat?
Re: Wie soll es weitergehen?
https://verein.eintracht.com/wir-ueber-uns/strukturballjunge hat geschrieben: 21 Mai 2026, 10:25 Wer wählt oder benennt bzw. schlägt vor bzw. nominiert denn der Aufsichtsrat?
Re: Wie soll es weitergehen?
Um eine Kontrollfunktion ausüben zu können, muss der Aufsichtsrat Erwartungen haben, wie die Arbeit der Geschäftsführung aussehen soll. Bei den dünnen Äußerungen aus dem Gremium liegt die Befürchtung nahe, dass diese Erwartungen eher in Form von Bauchgefühl und Plattitüden existieren. Daher würde ich mir wünschen, dass diese Erwartungen mal untereinander und mit den Geschäftsführern abgestimmt und als langfristige Zielsetzung in Worte gefasst werden. Es ist denkbar, dass nicht alles davon im Detail an die Öffentlichkeit gehört, aber zumindest in Bezug auf die groben Linien wäre Transparenz sicherlich machbar.
Das würde dem Profifußball eine Richtung vorgeben, auf die hin gearbeitet werden soll. Außerdem wäre das sowohl für die Geschäftsführung als auch den Aufsichtsrat selber eine hervorragende Argumentationshilfe bei vielen Entscheidungen.
Da müssen gar nicht unbedingt konkrete Zahlen dran stehen, damit man erkennt, wo die Prioritäten liegen und woran die Geschäftsführer gemessen werden.
Das würde dem Profifußball eine Richtung vorgeben, auf die hin gearbeitet werden soll. Außerdem wäre das sowohl für die Geschäftsführung als auch den Aufsichtsrat selber eine hervorragende Argumentationshilfe bei vielen Entscheidungen.
Da müssen gar nicht unbedingt konkrete Zahlen dran stehen, damit man erkennt, wo die Prioritäten liegen und woran die Geschäftsführer gemessen werden.
Re: Wie soll es weitergehen?
Wie kann zB ich mich für die Wahl in den Aufsichtsrat aufstellen und wählen lassen?
Re: Wie soll es weitergehen?
Der erste Teil ist relativ simpel. Du musst Mitglied bei Eintracht Braunschweig e.V. sein.balljunge hat geschrieben: 21 Mai 2026, 11:51 Wie kann zB ich mich für die Wahl in den Aufsichtsrat aufstellen und wählen lassen?
Dann kannst Du Dich an der Mitgliederversammlung beteiligen und Du kannst Dich für die jeweiligen Posten aufstellen lassen.
Ob Du gewählt wirst, kann Dir niemand versprechen. Darüber entscheidet die Mitgliederversammlung.
Übrigens könnte man die Mitgliederversammlung als das Kontrollorgan eines e.V. eingetragenen Vereins nennen.