Das hängt damit eher nicht zusammen. In der Regel werden Verträge bei einem Wechsel für ab sofort geschlossen, und der alte Vertrag wird für die Restlaufzeit aufgehoben (Aufhebungsvertrag). Kann mir nicht vorstellen, dass der abgebende Verein noch fleißig bis zum 30.06. weiter Lohn bezahlt (wären bei Tempelmann ja einige Euronen), obwohl der Spieler schon längst beim neuen Verein ist. Man stelle sich vor, der Spieler verletzt sich beim neuen Verein, und der alte Verein müsste noch die Lohnfortzahlung von bis zu 6 Wochen im Krankheitsfall bezahlen. So blöd ist nicht mal SchalkeBurglöwe hat geschrieben: 29 Jun 2025, 17:17 Er ist, wie RTH erst ab dem 1.07 unser Spieler, könnte sein das es damit zusammenhängt

Und bei Hoffmann ist es sowieso ganz einfach. Wir haben ihn bis zum 30.06. ausgeliehen - so lang darf er dann auch bei uns rumturnen, wenn im Leihvertrag nichts anderes vereinbart wurde. Sprich da könnte es in der Tat so sein, dass Schalke bis Monatsende sein Gehalt zahlt. Ab 01.07. steht er dann wegen der Kaufpflicht bei uns unter Vertrag. Dennoch gibt es dort keine Unterbrechung was die Zeit bei uns angeht.